In meiner Steuerkanzlei erlebe ich es als Steuerberaterin immer wieder, dass mich in erster Linie neue Mandanten fragen: "Was kostet es denn bei Ihnen?"
Da ich zu diesem Zeitpunkt oft noch gar nicht weiß, wie der eigentliche genaue Auftrag des Mandanten aussieht, kann ich natürlich so spontan auch keine genaue Antwort geben!
Natürlich will der Mandant zu Recht wissen, welche Kosten auf ihn zu kommen.
Aber gerade diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten.
Das Honorar der Steuerberater/-innen ist durch die Steuerberatervergütungs- verordnung StBVV geregelt, wobei Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad angemessen berücksichtigt werden.
In meiner Stellung als Steuerberaterin bin ich gehalten, Mitglied in der Steuerberater-
kammer zu sein, die natürlich auch ihren Mitgliedsbeitrag dafür haben möchte.
Außerdem bin ich verpflichtet, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Ferner muss eine gewisse Anzahl an Fortbildungsstunden im Kalenderjahr von uns, damit sind natürlich auch meine Mitarbeiter gemeint, absolviert werden, um immer auf dem aktuellsten Wissensstand zu sein. Damit soll gewährleistet sein, dass wir immer die professionelle Beratungsleistung für Sie erbringen können, die Sie als Auftraggeber von uns erwarten.
Diese hohe Qualität der Beratungsleistung wird erreicht, in dem nur solche Personen
Steuerberater/-innen werden können, die eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung abgelegt haben.
Aus diesem hohen Qualitätsanspruch resultiert guter Rat und der hat natürlich auch seinen Preis.
Einen festen Gebührensatz vor Beginn der Arbeiten zu nennen ist in den wenigsten Fällen möglich. Das Honorar lt. StBVV setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung, einem Auslagenersatz sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen.
Provisionsabrechnungen sind für Steuerberater/ -innen nicht möglich.
Ebenso wird das Honorar nicht auf Grund von Steuererstattungen oder -nachzahlungen ermittelt.
Für den Laien stellt sich die Ermittlung des für die einzelne erbrachte Leistung abzurechnende Honorar sicher sehr kompliziert dar.
Im Einzelfall ist es auch sicher nicht ganz einfach!
Sicher ist auf jeden Fall, dass ein umfangreicher und schwieriger Fall höhere Gebühren erfordert, als eine einfache, leicht zu erstellende Tätigkeit.
Da gerade Steuerberater/-innen eine adäquate, qualifizierte Leistung erbringen, die Einsatz und fundiertes Wissen verlangt, muss auch die Vergütung entsprechend erfolgen.
Für den überwiegenden Teil der Vergütung der beruflichen Tätigkeit sieht die Verordnung die "Wertgebühr" vor.
Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach der Steuerberater- vergütungsverordnung.
Die Anwendung der "Zeitgebühr" von je 95,00€ zuzügl. gesetzlicher MWSt je ange- fangene halbe Stunde ist auf einige Tätigkeiten lt. Gebührenverordnung anzuwenden.
Eine Erstberatung wird gem. § 21(1) StBVV mit 190,00 € zuzügl. gesetzlicher MWSt
abgerechnet.
Da Sie sich bei uns in guten Händen befinden, halten wir auch die Gebühren in einem fairen und angemessenen Rahmen!
Wir möchten, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind, uns weiter empfehlen und auch gerne wieder zu uns kommen!
Zu einem unverbindlichen Kennenlernen, bieten wir Ihnen ein etwa halbstündiges Erstgespräch an. Dies beinhaltet keine steuerliche Beratung!
Dieses Erstgespräch soll Ihrer Information dienen und Ihnen einen ersten Überblick über uns und unsere Kanzlei verschaffen.
Sollte es bei diesem Erstgespräch bereits zu einer steuerlichen Beratung kommen,
müssen wir dies lt. StBVV berechnen. Sofern es zu einem Dauermandat kommt,
werden wir diese Gebühren bei der Berechnung Ihnen wieder gutschreiben.
Für uns ist der gemeinsame Erfolg wichtig, der aber auch ein gegenseitiges Vertrauen und ein menschliches Miteinander voraussetzt.
Über einen Anruf zu einer Terminvereinbarung in unserer Kanzlei freuen wir uns jederzeit.
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